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- Warum eine Unfallversicherung?
- Wo und wann schützt die Unfallversicherung?
- Was bietet die eine Unfallversicherung?
- Was kann eine Unfallversicherung nicht bieten?
- Vergleichen Sie!
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Allgemeines
Unfälle
passieren immer und zu jeder Zeit. Viele verlaufen glimpflich.
Häufig sind die Folgen jedoch so gravierend, dass
vorübergehend oder sogar auf
Dauer der Betroffene seinen Beruf und seinen gewohnten
Freizeitaktivitäten
nicht mehr nachgehen kann.
Aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Arbeitnehmer,
Studenten und
Schüler Leistungen, wenn es sich um einen Berufs-, Schul- oder
Wegeunfall
handelt. Gleiches gilt für Kinder im Kindergarten. Keinen Anspruch auf Leistungen aus der
gesetzlichen
Unfallversicherung haben Hausfrauen und Selbständige.
Es
verbleibt in der Regel eine große Versorgungslücke,
da nicht alle finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sind. Zudem
werden
im Invaliditätsfall oft große Investitionen
für z.B. den Umbau von Haus und
Auto notwendig, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht
abgedeckt
sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, im
Haushalt im Sport und
auf Reisen. Für diese Unfälle besteht kein
Versicherungsschutz der Gesetzlichen
Unfallversicherung.
Aufgabe der Privaten Unfallversicherung ist es, die durch einen Unfall
entstehenden, zum Teil empfindlichen Einkommensverluste und
Einbußen an
Lebensqualität auszugleichen. Ihre finanziellen Leistungen
bilden häufig auch
das Startkapital für eine neue Existenz.
Wo
und wann schützt
eine private Unfallversicherung?
Versicherungsschutz
gilt auf der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen üblichen
Lebensbereichen,
z.B.
- im
Haus
- im
Straßenverkehr
- bei
der Arbeit
- in
der Freizeit, bei Sport und Hobby
- im
Urlaub
Was
bietet eine Unfallversicherung?
Aufgabe
der Unfallversicherung ist es, die finanziellen Auswirkungen von
Unfällen mit
Hilfe der Invaliditäts- sowie den weiteren gewählten
Leistungen abzufangen.
Weitere
Leistungsarten sind z.B.
- Unfallrente
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld
- Übergangsleistung
- Todesfall-Leistung
Was
gilt nicht
versichert?
Außergewöhnliche
Risiken, die nur bei einer Minderheit von Versicherten entstehen
können,
erfordern einen hohen Beitrag. Um die Gemeinschaft aller Versicherten
nicht
damit zu belasten, sind, ebenso wie bei anderen Versicherungszweigen,
auch in
der Unfallversicherung gewisse Risiken vom Versicherungsschutz nicht
erfasst.
Ausgeschlossen
sind ggf. insbesondere:
- Vorsätzliche
Selbstbeschädigung und Selbstmord.
- Unfälle,
die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder
Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
- Unfälle,
die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
- Unfälle
als Berufs- oder Sportflieger oder beim Fallschirmspringen.
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